Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung:


An das Amtsgericht …

– Vollstreckungsgericht –

Erinnerung nach § 766 ZPO

In Sachen

 

Gläubiger

gegen

Schuldner

 

überreiche ich das vollstreckbare Urteil des AG …… vom ….. Az. ….., und

 

beantrage,

den Gerichtsvollzieher anzuweisen, ……..

 

Begründung:

 

….

 

 

Unterschrift


(c) 2008 Rechtsanwalt Carsten Wilke, Frankfurt am Main